Der Bund und der Freistaat Bayern unterstützen mit dem Förderprogramm bis zum Jahr 2018 den flächendeckenden Aufbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in ganz Bayern. Angesiedelte Unternehmen sollen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandorte gesteigert werden. In allen Teilen Bayerns, in jeder Gemeinde und vor allem auch im ländlichen Raum sollen Hochgeschwindigkeitsversorgungen entstehen, die auch die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden sichern.
Die Gemeinde Hergensweiler hat sich am Förderverfahren zum Breitbandausbau in Bayern gemäß der Breitbandrichtlinie vom 10.07.2014 beteiligt und hiermit die Außenbereiche erschlossen.
Gemäß der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes wurde ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt. Im Rahmen dieses MEV haben die Anbieter Fa. NetCom BW, Telekommunikation Lindau, Telekom Deutschland und Vodafone fristgerecht Informationen zur Versorgungssituation abgegeben.
Von insgesamt 677 Adresspunkten sind bereits 276 Adressen gigabitfähig. Für 349 Adressen hat die Firma NetCom BW verbindlich zugesichert, diese eigenwirtschaftlich auszubauen, sofern eine Vorvermarktungsquote von 40% erreicht wird. Der Ausbau und die Inbetriebnahme des Glasfasernetzes für diese Adressen sind bis spätestens zum 05.09.2026 vorgesehen.
Die restlichen, nach der Gigabitrichtlinie 2.0 förderfähigen Adressen (Kosten voraussichtlich 468.000,00 €) sollen durch kombinierte Zuschüsse von Bund und Land gefördert werden. Der Bund übernimmt 50% der Förderung (234.000,00 €), der Freistaat Bayern übernimmt 40% (187.200,00 €) und somit verbleibt bei der Gemeinde Hergensweiler ein Eigenanteil von 10% (46.800,00 €).
Nicht förderfähig sind die Gebiete, die über Kabel durch die Vodafone GmbH versorgt sind.